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Adoptionsvermittlung

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Adoptionsvermittlung

Wo wird beraten?

Nur die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter dürfen Adoptionen vermitteln und anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger. Hier werden sie ausführlich durch geschultes Fachpersonal beraten.

Wer kann adoptieren?

Ehepaare und Alleinstehende können Kinder adoptieren. Ein Ehepaar kann ein Kind grundsätzlich nur gemeinsam adoptieren.

Wie alt muss man sein?

Wer ein Kind adoptiert, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Bei der Adoption durch ein Ehepaar genügt es jedoch, wenn ein Ehegatte 25 Jahre alt ist. Der andere Ehepartner muss dann aber mindestens 21 Jahre alt sein.

Die Pflegezeit ist keine "Überlegungszeit"

Wir als Vermittlungsstelle prüfen, ob die Bewerber als Adoptiveltern geeignet sind. Fällt das Ergebnis positiv aus, so wird dem künftigen Adoptiveltern erst ein Kind einige Zeit in Pflege gegeben.
Diese Pflegezeit ist keine "Überlegungszeit". Sie soll das Verhältnis zwischen den neuen Eltern und dem Kind festigen.
Es muss zu erwarten sein, dass die Adoption dem Kindeswohl dient und dass zwischen den Annehmenden und dem Kind ein Eltern - Kind - Verhältnis entsteht.

Das Adoptionsverfahren?

Die Adoption erfolgt durch einen Beschluß beim Vormundschaftsgerichte.

Aufgabenbereiche der Adoptionsvermittlung

Wegweiser

Adoptionsvermittlung - Sie möchten ein Kind adoptieren.

Fachbereich Kinder,
Jugend und Familie
 

SG Adoptionsvermittlung/
Pflegekinderdienst

Ressort II Stadtteilzentrum Süd

Radeweller Weg 14
06128 Halle (Saale)

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Ansprechpartner

Frau Heyne

0345 1229833

0345 1229810

E-Mail

Frau Michael

0345 1229832

0345 1229810

E-Mail

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