Adoptionsvermittlung
Adoptionsvermittlung
Wo wird beraten?
Nur die Adoptionsvermittlungsstellen der Jugendämter dürfen Adoptionen vermitteln und anerkannte Adoptionsvermittlungsstellen freier Träger. Hier werden sie ausführlich durch geschultes Fachpersonal beraten.
Wer kann adoptieren?
Ehepaare und Alleinstehende können Kinder adoptieren. Ein Ehepaar kann ein Kind grundsätzlich nur gemeinsam adoptieren.
Wie alt muss man sein?
Wer ein Kind adoptiert, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Bei der Adoption durch ein Ehepaar genügt es jedoch, wenn ein Ehegatte 25 Jahre alt ist. Der andere Ehepartner muss dann aber mindestens 21 Jahre alt sein.
Die Pflegezeit ist keine "Überlegungszeit"
Wir als Vermittlungsstelle prüfen, ob die Bewerber als Adoptiveltern geeignet sind. Fällt das Ergebnis positiv aus, so wird dem künftigen Adoptiveltern erst ein Kind einige Zeit in Pflege gegeben.
Diese Pflegezeit ist keine "Überlegungszeit". Sie soll das Verhältnis zwischen den neuen Eltern und dem Kind festigen.
Es muss zu erwarten sein, dass die Adoption dem Kindeswohl dient und dass zwischen den Annehmenden und dem Kind ein Eltern - Kind - Verhältnis entsteht.
Das Adoptionsverfahren?
Die Adoption erfolgt durch einen Beschluß beim Vormundschaftsgerichte.
Aufgabenbereiche der Adoptionsvermittlung
- Information und Beratung leiblicher Eltern zur Lebensperspektive Ihres Kindes
- Beratung, Prüfung und Auswahl von Adoptionsbewerbern, Vermittlung von Kindern in Adoptionspflege, gutachterliche Stellungnahme im Rahmen des Adoptionsverfahrens
- Stiefkindadoption
- Nachbetreuung und Abschluß der Adoption
- Identitätsfindung Adoptierer


