Abfallentsorgung
Verbrennungsverbot von Gartenabfällen
Wohin mit pflanzlichen Gartenabfällen bei Schädlingsbefall?
Das Verbrennen von Gartenabfällen ist gemäß Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle vom 27. Mai 1998 in der Saalestadt verboten.
Die Einwohner der Stadt Halle (Saale) können aus privaten Haushaltungen Laub und Grünschnitt kostenlos bei den drei Wertstoffmärkten der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH abgeben. Wurzelholz ist nach § 7 Abs. 5 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) gebührenpflichtig.
Darüber hinaus werden pflanzliche Abfälle aus privaten Haushaltungen auf Anforderung durch die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH gebührenpflichtig abgefahren.
Von der Unteren Immissionsschutzbehörde/Unteren Abfallbehörde der Stadt Halle (Saale) kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von Gartenabfällen erteilt werden, wenn: Pflanzen oder Gehölze durch Schadorganismen (z. B. Spargelrost, Monilia) infiziert sind und eine entsprechende Diagnose durch die zuständige Pflanzenschutzstelle gestellt worden ist und deshalb die pflanzlichen Abfälle nicht kompostiert werden dürfen.
Behördenweg für eine Ausnahmegenehmigung:
- Pflanzenschutzstelle beim Amt für Landwirtschaft und Flurneuordnung, Mühlweg 19, 06114 Halle (Saale), Telefon: 0345 23165
- Geben Sie dort eine Probe des befallenen Pflanzenmaterials ab oder vereinbaren Sie einen Termin zur Vor-Ort-Besichtigung. Dieser Service ist kostenfrei.
- Stadt Halle (Saale), Ressort Untere Behörden, Untere Immissionsschutzbehörde/Untere Abfallbehörde, 06100 Halle (Saale), Sitz im Technischen Rathaus Hansering 15, Telefon: 0345 221-4679/57
- Stellen Sie hier einen formlosen Antrag für eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle. Die Bescheinigung der Pflanzenschutzstelle legen Sie dem Antrag bei. Dieser Verwaltungsakt kostet 10,00 Euro.
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Umweltamtes unter der Telefonnummer 0345 221-4444 gern zur Verfügung.


