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Verbrennungsverbot von Gartenabfällen

Wohin mit pflanzlichen Gartenabfällen bei Schädlingsbefall?

Das Verbrennen von Gartenabfällen ist gemäß Verordnung über das Verbrennen pflanzlicher Gartenabfälle vom 27. Mai 1998 in der Saalestadt verboten.

Die Einwohner der Stadt Halle (Saale) können aus privaten Haushaltungen Laub und Grünschnitt kostenlos bei den drei Wertstoffmärkten der Halleschen Wasser und Stadtwirtschaft GmbH abgeben. Wurzelholz ist nach § 7 Abs. 5 der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Halle (Saale) gebührenpflichtig.

Darüber hinaus werden pflanzliche Abfälle aus privaten Haushaltungen auf Anforderung durch die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH gebührenpflichtig abgefahren.

Von der Unteren Immissionsschutzbehörde/Unteren Abfallbehörde der Stadt Halle (Saale) kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung zum Verbrennen von Gartenabfällen erteilt werden, wenn: Pflanzen oder Gehölze durch Schadorganismen (z. B. Spargelrost, Monilia) infiziert sind und eine entsprechende Diagnose durch die zuständige Pflanzenschutzstelle gestellt worden ist und deshalb die pflanzlichen Abfälle nicht kompostiert werden dürfen.

Behördenweg für eine Ausnahmegenehmigung:

Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Umweltamtes unter der Telefonnummer 0345 221-4444 gern zur Verfügung.

  

Wegweiser

Umweltamt

Hansering 15
06108 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Postanschrift

Stadt Halle (Saale)
Umweltamt
06100 Halle (Saale)

Ansprechpartner

Frau Thürer

Frau Kövel

Herr Stoller

0345 221-4655/85/95

0345 221-4667

E-Mail

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Dienstag

09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

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