Gesamtbericht über den Öffentlichen Personennahverkehr
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Gesamtbericht über den Öffentlichen Personennahverkehr

Die Stadt Halle (Saale) als Aufgabenträger des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist gemäß Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) 1370/ 2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen. Nachfolgend sind diese Daten für die Geschäftsjahre 2009 und 2010 aufgeführt.


