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Das Wappen und die Stadtmarke der Stadt Halle (Saale)

Um Ihre Verbundenheit mit der Saalestadt zum Ausdruck bringen, fragen immer wieder Verbände, Firmen, Vereine und andere Institutionen bei der Stadtverwaltung an, ob sie das Wappen bzw. Logo der Stadt verwenden dürfen. Nachfolgend  finden Sie einige Hinweise, wie Sie das Logo verwenden können.

Wer darf das Wappen, wer das Logo verwenden?

Wappen der Stadt Halle (Saale) - nur durch die Stadt zu verwendenDas Stadtwappen besteht aus einem nach oben geöffneten roten Halbmond zwischen zwei roten Sternen auf silbernem (weißem) Grund. Es ist das Hoheitszeichen der Stadt Halle (Saale) und darf deshalb ausschließlich durch die Stadt eingesetzt werden.

 

Logo der Stadt Halle (Saale) oben mit Zusatz Händelstadt, unten ohneZur Verwendung für Vereine, Verbände, Institutionen und andere, die Ihre Verbundenheit mit der Stadt Halle dokumentieren wollen, bietet die Stadt die Stadtmarke „hallesaale“ mit dem Zusatz „HÄNDELSTADT“ bzw. ohne diesen Zusatz zur kostenlosen Nutzung an. Die Nutzung der Stadtmarke ohne den Zusatz „HÄNDELSTADT“ ist den Fällen vorbehalten in denen die Breite der Stadtmarke 40 mm unterschreitet oder der Zusatz „HÄNDELSTADT“ nicht erwünscht ist.

Bitte geben Sie uns eine kurze Information, wofür Sie das Logo verwenden wollen. Nutzen Sie dafür bitte dieses E-Mail-Formular an die Pressestelle der Stadt Halle. Sie erhalten dann das Logo per E-Mail in unterschiedlichen Dateiformaten.

Die Verwendung der Stadtmarke ist unzulässig, wenn Inhalt oder Charakter des mit ihr in Verbindung gebrachten Textes oder Verwendungszwecks 

Alle Rechte am Wappen und am Logo liegen bei der Stadt Halle.

Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Stadt Halle (Saale)

 

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