Stadtplanung (Amt 61)
Stadtplanungsamt (61)
Ziel der Stadtplanung ist eine Entwicklung der Stadt, weiterhin umfasst sie die räumlichen und sozialen Strukturen in der Gemeinde.
Mittel sind hierbei entwickelte Planungskonzepte, welche verschiedene Änderungs- und Beteiligungsverfahren durchlaufen. Ergebnis der Abwägung der öffentlichen und privaten Interessen aller Beteiligten (Partner/Bürger/TÖB (Träger öffentlicher Belange)) muss eine allen Seiten gerecht werdende Zielstellung sein, welche in konkrete Planungen mündet.
Die Stadtplanung steuert sowohl die öffentliche als auch private Bautätigkeit und lenkt die raumbezogene Infrastrukturentwicklung in der Stadt.
Im Rahmen der Bauleitplanung (der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung) sowie der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplanung)) wird die Bodennutzung im Gemeindegebiet gesteuert.
Struktur und Aufgaben der Stadtplanung in Halle:
Stadtentwicklung und Freiraumplanung
- Regionalplanung
- vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung)
- Landschafts- und Grünordnungsplanung
Stadtplanung
- verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung)
- Objektplanung
Sanierungsmaßnahmen und Fördermittel
- Sanierungsmaßnahmen (insbesondere „Historische Altstadt“)
- Fördermittelbewirtschaftung
Verkehrsplanung
- Verkehrsentwicklungsplanung/Nahverkehr
- Verkehrsplanung
Themen (Auswahl)



