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Bebauungspläne

 

Rahmenplan Heide-Süd mit Lage und Abgrenzung der Bebauungspläne(PDF 11,7 MB)

Grundlage für die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben (z. B. Wohnhäuser, Garagen, bauliche Nebenanlagen) sind die Bebauungspläne Heide-Süd. Die Bebauungspläne (B-Pläne) sind in der Folge ihrer erlangten Rechtskraft (ab 1997) mit den Ziffern 32.1, 32.3, 32.432.5, 32.7, 32.8 und 32.9 bezeichnet.
 

Für verschiedene Teilbereiche der B-Pläne gibt es bereits Änderungen der rechtskräftigen Fassungen. Abrufbar sind jeweils nur die aktuellen Fassungen. Bei Rückfragen zu den Inhalten der einzelnen B-Pläne steht die zuständige Stadtplanerin des Stadtplanungsamtes Frau Kühn gern zur Verfügung. 

 

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