Logo

Gebäudesicherung

Seite durchblättern:

Gebäudesicherung

eingerüsteter Altbau in der BertramstraßeGebäudesicherung Glaucha

Stadtumbaugebiete Nördliche und Südliche Innenstadt:
Kommunale Richtlinie und Abgrenzung von Fördergebieten zur Gebäudesicherung im Rahmen der Stadtumbau-Ost-Abriss- und Aufwertungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. März 2011 die kommunale Richtlinie und räumliche Schwerpunktgebiete für eine Gewährung von Gebäudesicherungsmitteln in den Jahren 2011 und 2012 beschlossen (Beschluss Nr. V/2011/09497). Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 7 vom 04. Mai 2011  bekannt gemacht.

Den Stadtratsbeschluss und seine Begründung kann jedermann einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen können im Technischen Rathaus, Hansering 15, im 5. Obergeschoss im Zimmer 519 während der folgenden Dienststunden

Mo./Mi./Do. 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Di,  9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr.  9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Detailinformationen entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Richtline Gebäudesicherung, der Plandarstellung Gebäudesicherung sowie der Zusammenfassenden Sachdarstellung und Begründung.  

Weitergehende Informationen zur Gebäudesicherung erteilt nach terminlicher Vereinbarung Herr Dr. Fliegner (siehe Kontakt).

Anzeige Saalesparkasse

Wegweiser

Stadtplanungsamt

Hansering 15
06108 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Postanschrift

Stadt Halle (Saale) 
Stadtplanungsamt
06100 Halle (Saale)

Ansprechpartner

Herr Dr. Fliegner

0345 221-4741

0345 221-6277

E-Mail

Weiterführende Informationen

HÄNDEL-FESTSPIELE 2012