Gebäudesicherung
Gebäudesicherung
Gebäudesicherung Glaucha
Stadtumbaugebiete Nördliche und Südliche Innenstadt:
Kommunale Richtlinie und Abgrenzung von Fördergebieten zur Gebäudesicherung im Rahmen der Stadtumbau-Ost-Abriss- und Aufwertungsrichtlinie des Landes Sachsen-Anhalt
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 30. März 2011 die kommunale Richtlinie und räumliche Schwerpunktgebiete für eine Gewährung von Gebäudesicherungsmitteln in den Jahren 2011 und 2012 beschlossen (Beschluss Nr. V/2011/09497). Der Beschluss wurde im Amtsblatt Nr. 7 vom 04. Mai 2011 bekannt gemacht.
Den Stadtratsbeschluss und seine Begründung kann jedermann einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Die Unterlagen können im Technischen Rathaus, Hansering 15, im 5. Obergeschoss im Zimmer 519 während der folgenden Dienststunden
Mo./Mi./Do. 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Di, 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Fr. 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
eingesehen werden.
Detailinformationen entnehmen Sie bitte der nebenstehenden Richtline Gebäudesicherung, der Plandarstellung Gebäudesicherung sowie der Zusammenfassenden Sachdarstellung und Begründung.
Weitergehende Informationen zur Gebäudesicherung erteilt nach terminlicher Vereinbarung Herr Dr. Fliegner (siehe Kontakt).



