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Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten nicht erwerbsfähige Bedürftige ab dem 66. Lebensjahr sowie Bedürftige ab einem Alter von 18 Jahren, die dauerhaft erwerbsgemindert sind.
Diese Form der Grundsicherung ist im 4. Kapitel SGB XII geregelt. Im Gegensatz zu anderen Leistungen der Mindestsicherung bleibt das Einkommen von Kindern und Eltern in der Regel unberücksichtigt und bei zusammenlebenden Personen gilt keine Unterhaltsvermutung.

Empfänger von Grundsicherung 2005 bis 2011 nach dem
4. Kapitel SGB XII
Jahr Ins-
gesamt

 
davon in der Altersgruppe
männlich weiblich unter
65 Jahre
65 Jahre
und älter
Anzahl
 2005 1.435 622 813 658 777
 2006 1.388 607 781 685 703
 2007 1.479 671 808 722 757
 2008 1.666 752 914 836 830
 2009 1.658 785 873 895 763
2010 1.763 865 898 939 824
2011 1.858 910 948 976 882

 Quelle: Sozialamt

Empfänger von Grundsicherung 2012 nach dem
4. Kapitel SGB XII
  2012 2011
  Stichtag
  31.03. 30.06. 30.09. 31.12. 31.03.
Empfänger
insgesamt

davon
1.909 x x x 1.775
männlich 949 x x x 871
weiblich 960 x x x 904
davon          
unter 65 Jahre 1.025 x x x 942
65 Jahre und
älter
884 x x x 833
davon          
innerhalb von
Einrichtungen
22 x x x 16
außerhalb von
Einrichtungen
1.887 x x x 1.759

Quelle: Sozialamt

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