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Das Verfahren

Die Erhebung wird nach einem neuen Verfahren durchgeführt: Es werden nicht, wie bisher üblich, alle Bürgerinnen und Bürger befragt, sondern hauptsächlich Daten aus bereits vorhandenen Verwaltungsregistern genutzt.

Die Mehrheit der Bevölkerung wird beim Zensus 2011 daher keine Auskunft geben müssen. Zur Sicherung der Qualität der Ergebnisse und zur Gewinnung von Daten, für die es keine Register gibt, sind jedoch ergänzende Befragungen vorgesehen.

Befragt werden:

Gebäude- und Wohnungseigentümer bekommen ab Ende April 2011 einen Fragebogen vom statistischen Landesamt per Post zugesendet. Dieser ist ausgefüllt an die auf dem Fragebogen angegebene Adresse zurück zu senden. Alternativ besteht die Möglichkeit an der Befragung über ein Online-Verfahren teilzunehmen.     

Etwa jeder 10. Einwohner Deutschlands wird im Rahmen einer Haushaltebefragung bzw. der Erhebungen in einer Gemeinschaftsunterkunft interviewt werden. Dafür werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Anschriften ausgewählt. Alle an diesen Anschriften lebenden Personen werden in die Befragungen einbezogen.

Angaben zu Bewohnerinnen und Bewohnern sensibler Sonderbereiche, wie z. B. Behindertenwohnheime, Flüchtlingsunterkünfte, psychatrische Kliniken oder Justizvollzugsanstalten, dürfen im Rahmen des Zensus 2011 nicht über das normale Zensusverfahren erhoben werden. Daher werden diese Personen nicht direkt befragt. Hier wird die Einrichtungsleitung um Auskunft gebeten. 

Die Befragungen werden durch die sogenannten Erhebungsbeauftragten durchgeführt. In der Stadt Halle (Saale) sind circa 150 Erhebungsbeauftragte tätig. 

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Wegweiser

Zensus-
erhebungsstelle

Schmeerstraße 1
06108 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Postanschrift 

Stadt Halle (Saale)     Zensuserhebungsstelle
06108 Halle (Saale)

Erhebungs-
stellenleiterin 

Frau Stenzel

0345 2036 9654

Ansprechpartner

Herr Bettzüge

0345 2036 9654

Frau Gröper

0345 2036 9653

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